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Die Regelung der Anfahrt

Alle "vor-Ort-Leistungen" verstehen sich bis zu einem maximalen Anfahrtsweg von 20 km ab unserem Verwaltungssitz in 42655 Solingen, soweit nicht anders ausgewiesen, als Anfahrt inklusive!

Für Anfahrten ab dem 21. km, bis maximal 30 km, berechnen wir eine einmalige Pauschale in Höhe von 5.00 €. Für alle Anfahrten die über eine Strecke von 30 km hinaus gehen, berechnen wir ab dem 31. Kilometer eine Gebühr von 0.75 €/km zuzüglich.

Einen groben Überblick bietet Ihnen die folgende Karte.

Bitte beachten Sie, dass die Grundlage zur Anfahrtsberechnung nicht auf dem Umkreis, sondern auf der tatsächlichen Entfernung einer einfachen Anfahrtsstrecke basiert!

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